A - Jahresmeisterschaft 300m


Reglement A-Jahresmeisterschaft 300m


1. Die Schützengesellschaft Stein-Münchwilen organisiert in Anlehnung zu ihren Statuten Art. 4 eine Jahresmeisterschaft für Gewehre.

2. Zur Teilnahme an der Jahresmeisterschaft sind alle Mitglieder zugelassen, die den Statuten §2 entsprechen, mit Ausnahme der Passivmitglieder.

3. Der Vorstand der Schützengesellschaft bestimmt ein Mitglied, das die korrekte Durchführung der Jahresmeisterschaft überwacht, die Standblätter der Schützen kontrolliert und eine Rangliste erstellt. Zusätzlich erstellt er eine laufende Rangliste, welche mindestens einmal im Monat aktualisiert und im Schützenhaus publiziert wird. Der Name dieses Verantwortlichen muss für das jeweils folgende Jahr an der Frühjahrsversammlung bekanntgegeben werden.

4. Die zu besuchenden Schiessanlässe, welche zur Jahresmeisterschaft zählen, werden alljährlich von der GV bestimmt und beschlossen.

5. Die Anzahl der zu zählenden Schiessen und der Streichresultate werden alljährlich von der GV bestimmt und beschlossen.

6. Für das Resultat ist jeweils der Sektionsstich massgebend. Es werden nur Resultate gezählt, welche auf einem offiziellen Standblatt aufgezeichnet oder im Schiessbüchlein resp. Leistungsausweis eingetragen sind.

7. Als Stiche werden Programme mit mehr als vier Schüssen gerechnet.

8. Meisterschaftsresultate oder Passen aus Meisterschaften können nicht zur Jahresmeisterschft gezählt werden.

9. Die Art der Stellungen der verschiedenen Gewehrarten ergibt sich aus den "Schiessvorschriften Gewehr SSV" (AV-G, TV-G, SA-G und AH-G) die für jeden Schiessanlass zwingend vorgeschrieben sind.

10. Damit eine Gesamtrangliste über die verschiedenen Schiessprogramme und Gewehrkatogorien erstellt werden kann, müssen die Resultate nach der aktuellen gültigen Umrechnungstabelle in Prozent umgerechnet werden.

11. Die Punktzahl wird bis auf drei Stellen nach dem Komma gerechnet und dann auf zwei Stellen auf- oder abgerundet.

12. Der Schütze, der über alle zu zählenden Schiessen die höchste Prozentzahl erreicht hat, ist Jahresmeister.

13. Sollten zwei oder mehrere Schützen die gleiche Prozentzahl am Schluss der Jahresmeisterschaft aufweisen, werden die besten Streichresultate dazugezählt und neu berechnet. Nur gültig für den Jahressieger. In allen anderen Fällen wird der Rang mehrfach vergeben.

14. Der Jahressieger erhält einen Wanderpreis, welcher er für ein Jahr nach Hause nimmt. Der Wanderpreis soll normalerweise durch Spende eines Gönners beschafft werden. Ausnahmsweise kann aus der Vereinskasse ein Wanderpreis gekauft, oder auf einen Sektionspreis zurückgegriffen werden. Zusätzlich erhält der Jahressieger ein Goblet mit der Gravur "Jahresmeister SG Stein-Münchwilen "Jahr"" als dauernde Erinnerung oder ein Schützenmesser, oder eine Gabel, oder ein Löffel, oder einen Gutschein.

15. Der Wanderpreis hat eine Laufzeit von max. sechs Jahren. Das Wanderpreisreglement wird vom Spender bestimmt.

16. Jedes Jahr erhalten ab dem zweiten Rang die ersten 75% der Rangliste der Jahresmeisterschaft ein Goblet mit der Gravur der entsprechenden Jahreszahl. Die restlichen 25% der Teilnehmer erhalten ein Schützenlöffeli. An Stelle eines Goblet kann auch ein Messer oder Gabel, oder Löffel oder ein Gutschein verlangt verden.

Dieses Reglement wurde an der Generalversammlung vom 16. März 2001 beschlossen und kann nur durch einen GV-Beschluss abgeändert oder aufgehoben werden. Es hebt alle bisherigen Regelungen zur Jahresmeisterschaft auf.


Stein, den 16.3.2001

Präsident: Sig. H. Roth

Aktuar: Sig. P. Häsler